BAFA Förderung -
„Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“


Fördermaßnahmen durch das BAFA im Fördergegenstand „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“

Gefördert werden:
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.



Höhe der Förderung

Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarthermie: 25%
  • Biomasse (Stückholz- / Pelletheizung): 10%
  • Wärmepumpen: 25%
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen:
    • wenn keine Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird: 30 %
    • wenn Biomasse als Brennstoff für die Spitzenlast eingesetzt wird (maximal 25 % Wärmeenergie aus Biomasse): 25 %
    • wenn auch Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird (maximal 75 % Wärmeenergie aus Biomasse): 20 %
  • Anschluss an ein Gebäudenetz : 25%
  • Anschluss an ein Wärmenetz: 30%



Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.



Hydraulischer Abgleich

Bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen ist grundsätzlich eine Heizlastberechnung nach Verfahren B erforderlich.
Verfahren A ist nicht mehr zulässig.



Förderung von Eigenleistungen

Wird die Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, sind die Materialkosten förderfähig. Ein Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetrieb muss prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und Materialkosten korrekt aufgeführt werden.

Ein Wärmemengenzähler ist erforderlich bei Biomasse sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen



Übersicht förderfähige Solarbayer Produkte:

  • Solarbayer GmbH BioX 25 mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer GmbH BioX 35 mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer GmbH PLT-18 AC Compact mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer GmbH PLT-25 AC ohne/mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer GmbH PLT-35 AC mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer GmbH PLT-45 AC mit Staubabscheider OekoTube-Inside
  • Solarbayer Luft-Wasser-Wärmepumpe LWM 8
  • Solarbayer Luft-Wasser-Wärmepumpe LWM 12
  • Solarbayer Luft-Wasser-Wärmepumpe LWM 16
  • Solarbayer Röhrenkollektor CPC Nero
  • Solarbayer Flachkollektor SilverSun
  • Solarbayer Flachkollektor PremiumPlusAL
  • Solarbayer Indachkollektor PremiumFlairAL


Für Anträge, die bis zum Ablauf des 31.12.2022 (24 Uhr) eingereicht wurden, sind die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen anzuwenden.



Hinweis: Auszugsweise sind hier obenstehend die wichtigsten Punkte der BAFA-Förderung mit Beispielen und Anmerkungen aufgeführt.

Alle Informationen und Fördervoraussetzungen zum Heizen mit Erneuerbaren Energien finden Sie auf der Webpräsenz des BAFA unter
www.bafa.de


Stellen Sie uns Ihre Fragen zu den Fördermöglichkeiten:




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